Haushaltssatzung 2024/2025 - Lahr-Hunsrück

Lahr im Hunsrück
Verbandsgemeinde Kastellaun
Rhein-Hunsrück Kreis
Ortsgemeinde
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Lahr für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 vom 13.03.2024
Der Ortsgemeinderat Lahr hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
I.
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
für die Haushaltsjahre                              2024                                      2025
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf               353.030,00 €                         346.730,00 €
der Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf                               396.050,00 €                         330.950,00 €
das Jahresergebnis auf                               -43.020,00 €                           15.780,00 €
2. im Finanzhaushalt der Saldo
der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf                                   -34.410,00 €                           36.960,00 €
die Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit auf                        203.800,00 €                                   0,00 €
die Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf                        480.000,00 €                                   0,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlun-
gen aus Investitionstätigkeit auf         276.200,00 €                                    0,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlun-
gen aus Finanzierungstätigkeit auf        10.610,00 €                         -36.960,00 €
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt
für die Haushaltsjahre                                2024                                    2025
für zinslose Kredite auf                                        0,00 €                                    0,00 €
für verzinste Kredite auf                             270.000,00 €                                    0,00 €
zusammen auf                                          270.000,00 €                                    0,00 €
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflich-
tungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt
für die Haushaltsjahre                                   2024                                    2025
auf:                                                                   0,00 €                                    0,00 €
davon voraussichtlich investitionskreditfinanziert:    0,00 €                                    0,00 €
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
  Für die Haushaltsjahre                                2024                                    2025
- Grundsteuer A auf                                       345 v. H.                             345 v. H.
- Grundsteuer B auf                                       465 v. H.                             465 v. H.
- Gewerbesteuer auf                                      380 v. H.                             380 v. H.
Die Hundesteuer für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, beträgt:
 Für die Haushaltsjahre                                 2024                                    2025
- für den ersten Hund                                          40,00 €                               40,00 €
- für den zweiten Hund                                        60,00 €                               60,00 €
- für jeden weiteren Hund                                    70,00 €                               70,00 €
- für den ersten gefährlichen Hund                      350,00 €                             350,00 €
- für den zweiten gefährlichen Hund                    600,00 €                             600,00 €
- für jeden weiteren gefährlichen Hund                800,00 €                             800,00 €
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 wird voraussichtlich
1.510.875,13 € betragen.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt
- zum 31.12.2023                                                1.545.525,13 €,
- zum 31.12.2024                                                1.502.505,13 €,
- zum 31.12.2025                                                1.518.285,13 €.
II.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
III.
Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Lahr für die Haushaltsjahre 2024/2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 29.02.2024 angezeigt worden. Die Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 06.03.2024 die nach § 95 Abs.
4 und § 103 Abs. 2 GemO erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung erteilt:
Für das Haushaltsjahr 2024:
Zum Gesamtbetrag der Investitionskredite (§103 Abs. 2 GemO) i. H. v. 270.000 €
Darüber hinaus wird mitgeteilt, dass gegen den Vollzug des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung keine Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend gemacht werden.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 3 GemO in der Zeit von Montag, 18.03.2024 bis einschließlich Dienstag, 26.03.2024, im Rathaus Kastellaun, Zimmer 43, während den Dienststunden öffentlich aus.
Lahr, den 13.03.2024
OLBERMANN, Ortsbürgermeister
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