10.07.2024 - Lahr-Hunsrück

Lahr im Hunsrück
Verbandsgemeinde Kastellaun
Rhein-Hunsrück Kreis
Ortsgemeinde
Direkt zum Seiteninhalt
N i e d e r s c h r i f t


 
          über die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Lahr
          am Mittwoch, dem 10. Juli 2024 im Gemeindehaus Lahr
          Beginn: 19.00 Uhr
          Ende:    19:45 Uhr

Anwesend:
 
Ortsbürgermeister Jürgen Olbermann als Vorsitzender
Geschäftsführende Erste Beigeordnete Anke Juber, Vorsitzende zu TOP 2
 
die am 09.06.2024 neu gewählten Ratsmitglieder:
Stefan Weins, Tanja Scheuren, Alfred Friedrich, Holger Michels, Frank Scheid und Lukas Wojciechowski.

Ferner anwesend:
Bürgermeister Keimer, zugleich als Schriftführer.
 
Der Vorsitzende stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass die Einladung form- und fristgerecht ergangen und der Ortsgemeinderat beschlussfähig ist. Der Hinweis auf den Sitzungstermin erfolgte in der Ausgabe des Mitteilungsblattes am 05.07.2024.
 
Tagesordnung:

1.  Verpflichtung der neu gewählten Ratsmitglieder
 
Die geschäftsführende Vorsitzende verpflichtet die neu gewählten Ratsmitglieder gemäß § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
 
2.  Ernennung des Ortsbürgermeisters
 
Anlässlich der Kommunalwahl am 09.06.2024 wurde Herr Jürgen Olbermann in Urwahl zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Lahr gewählt. Die  geschäftsführende Erste Beigeordnete Anke Juber händigt die Ernennungsurkunde aus.

Wegen Wiederwahl entfallen Vereidigung und Amtseinführung.
 
3.  Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das
     Amt
 
3.1  Erster Beigeordneter
 
Für die Wahl zum Ersten Beigeordneten wird Alfred Friedrich vorgeschlagen.
Die anschließende geheime Wahl hat folgendes Ergebnis:   
 
5 Ja-Stimmen,
1 Stimmenthaltung.

Damit ist Herr Alfred Friedrich als Erster Beigeordnete der Ortsgemeinde Lahr gewählt. Er nimmt die Wahl an.
Ortsbürgermeister Olbermann händigt Herrn Friedrich die Ernennungsurkunde aus.
Alfred Friedrich leistet den Beamteneid und wird in sein Amt eingeführt.   
   
 
       
 
3.2  Beigeordneter
 
Für die Wahl zum Beigeordneten wird vorgeschlagen:

Tanja Scheuren.

Die anschließende geheime Wahl hat folgendes Ergebnis:

5 Ja-Stimmen
1 Stimmenthaltung.

Damit ist Frau Tanja Scheuren zur Beigeordneten gewählt.
Sie nimmt die Wahl an.

Ortsbürgermeister Olbermann händigt Frau Scheuren die Ernennungsurkunde aus.
Tanja Scheuren leistet den Beamteneid und wird in ihr Amt eingeführt.   

4. Bildung des Rechnungsprüfungsausschusses; Wahl der Ausschussmitglieder und des             Vorsitzenden
 
Es werden vorgeschlagen:
  
Stefan Weins (Vorsitzender)
Holger Michels
Frank Scheid
 
     Die Wahl erfolgt einstimmig mit 6 Ja-Stimmen.     
 
5. Geschäftsordnung des Gemeinderats
 
Der Ortsgemeinderat beschließt, die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern und für Sport für den Ortsgemeinderat Lahr anzuerkennen. Diese ist im neuen Kommunalbrevier abgedruckt.
  
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
 
6.     Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED: Beratung und Beschluss
 
 
Aufgrund eines Servicevertrages mit Westnetz kann der Auftrag zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED nur an Westnetz erteilt werden.
Das Angebot beläuft sich auf 11.500,00 € für 22 Leuchten.
Auf Vergleichsangebote kann verzichtet werden
 
    Beschluss: - einstimmig –
 
Der Auftrag zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik (22 Leuchten) an die Firma Westnetz in Höhe von 11.500,00 € wurde beschlossen.
  
7.     Mitteilungen und Anfragen
 
7.1  Es liegt eine Anfrage von ABO-Wind zur Errichtung einer PV-Freiflächen-Anlage vor.
Die Ortsgemeinde Lahr hat kein Interesse
  
7.2  Der Vorsitzende informiert den Rat über den Sachstand bezüglich der Mängel an den Fenstern im       neuen Gemeindehaus.
 
 
 
 
Der Vorsitzende:                  Die Vorsitzende zu TOP 2:             Der Schriftführer:
 
 
 
(Jürgen Olbermann)               (Anke Juber)                                      (Christian Keimer)
 
Ortsbürgermeister                  Erste Beigordnete
Zurück zum Seiteninhalt