Das Gemeindewappen - Lahr-Hunsrück

Lahr im Hunsrück
Verbandsgemeinde Kastellaun
Rhein-Hunsrück Kreis
Ortsgemeinde
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Das Gemeindewappen

Geschichte:
Unser Wappen Die Grafen von Sponheim belehnten 1438 Kuno von Pyrmont mit Gütern und einem Hof in Lahr (RegMarkGffBad 111, 5774); dieser Hof ist 1468 im Pyrmonter Besitz. Friedrich von Pyrmont verkaufte ihn 1472 an Hanns von Lare (UBGVH, Bd. II, S. 482f.). 1790 werden die Grafen von Hildesheim als Grundbesitzer aufgeführt (UBGVH 11, S. 479). Lahr gehörte zum dreiherrischen Hochgericht Beltheim, das sich Kurtrier, Pfalz-Zweibrücken und die Herrschaft Metternich-Winneburg-Beilstein teilten (Lehmann S. 126 u. S. 230). 1773 gehörte Lahr zum Amt Baldeneck (Fabricius 11, S. 196). Durch den Teilungsvertrag von 1780 fiel Lahr zusammen mit Beltheim und anderen Orten an Kurtrier und gehörte zum kurtrierischen Amt Baldeneck und zum Gericht Beltheim (CDRM V, 282).
Eine Kapelle wurde im Jahre 1784 zu Ehren der hl. Oranna an Stelle einer älteren Kapelle erbaut. Die Kirchengemeinde gehörte zum Kirchspiel Lütz im Landkapitel Kaimt-Zell und im Archidiakonat Karden (LHAKo 1 C 7941).

Wappenbeschreibung:
Unter silbernem Schildhaupt, darin ein durchgehendes rotes Kreuz, in Rot unten rechts ein I silberner Pflug, oben links ein goldener Kreuzstab schrägrechts, belegt mit goldenem Ohr.

Begründung:
Das kurtrierische Kreuz steht für die jahrhundertelange segensreiche Arbeit der Kurfürsten und Erzbischöfe und der heutigen Diözese Trier im Wappen.
Der Pflug weist auf die Entstehung des Ortes durch die Landwirtschaft im frühen Mittelalter, die bis heute betrieben wird.
I Kreuzstab und Ohr sind die Attribute der Kirchenpatronin, der hl. Oranna, die als Helferin bei Ohrenschmerzen angerufen wird. Nach der Überlieferung wird sie seit dem Bau der Kapelle I 1784 im Ort verehrt.

Beschluss des Gemeinderates:
Am 23.06.1983 beschloss der Gemeinderat von Lahr, den Heraldiker A. Friderichs mit Entwürfen für ein Ortswappen der Gemeinde zu beauftragen. Am 02.08.1983 beschloss der Rat einstimmig, den Vorschlag Nr. 1 anzunehmen mit der Maßgabe, den Pflug aus dem Vorschlag Nr. 2 einzuarbeiten.

Fachheraldisches Gutachten:
Am 20.10.1983 schrieb das Landeshauptarchiv: " ... der vorgelegte Wappenentwurf entspricht den heraldischen Farbregeln.. ." (Az.: 2 Zi/270-Lahr, gez. Dr. Zimmer).

Genehmigung:
Die Genehmigungsurkunde wurde am 30.11.1983 von der Bezirksregierung in Koblenz ausgestellt (Az.: 100-08, gez. Korbach, Regierungspräsident).

Wappenentwurf:
A. Friderichs, Zell/Mosel
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