27.01.2023 - Lahr-Hunsrück

Lahr im Hunsrück
Verbandsgemeinde Kastellaun
Rhein-Hunsrück Kreis
Ortsgemeinde
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 Niederschrift über die öffentliche Sitzung
 des Ortsgemeinderates Lahr vom 27. Januar 2023
 im Gemeindehaus Lahr
 
Beginn:             18:00 Uhr
Ende:               21:55 Uhr
  
Der Ortsgemeinderat hat 7 Mitglieder.

Anwesend waren unter dem Vorsitz von
 
Ortsbürgermeister
Jürgen Olbermann
   
die Ratsmitglieder
 
Anke Juber
Alfred Friedrich
Frank Scheid          
Stefan Weins
Holger Michels
Tanja Scheuren

Weitere Anwesende:
        Alexander Schöneberg (Revierleiter) zu TOP 1 - 4
 
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte alle Anwesenden. Er stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Ortsgemeinderat beschlussfähig ist.
  
Der Vorsitzende stellte einen Antrag für folgenden zusätzlichen Tagesordnungspunkt:
Änderung der Benutzungsordnung des neuen Gemeindehaus Lahr
Der Rat stimmte dem Antrag des Vorsitzenden einstimmig zu. Der zusätzliche Tagesordnungspunkt wurde als TOP 19 aufgenommen.
 
Weitere Anträge gab es nicht.
 
1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Lahr vom 17. Oktober 2022

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17. Oktober 2022 wurde einstimmig festgestellt.

  
2. Festlegung Brennholzpreise Polterholz - Beratung und Beschlussfassung
 
Nach ausgiebiger Diskussion wurde der Brennholzpreis auf 50,00 €/pro Festmeter bzw. 32,50 €/pro Raummeter festgelegt.
 
 
3.  Beratung und Beschlussfassung über den Hauungs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023

Der Hauungs- und Kulturplan für das Jahr 2023 lag allen Ratsmitgliedern in digitaler Form vor und wurde vom Revierleiter Alexander Schöneberg vorgestellt und erläutert.
Dieser schließt mit einem zu erwartenden Guthaben von 3.390,00 € ab. Nach eingehender Diskussion stimmte der Rat dem Hauungs- und Kulturplan für das Jahr 2023 zu.
  
Abstimmungsergebnis: einstimmig
 
 
4. Klimaangepasstes Waldmanagement - Bekanntgabe einer Eilentscheidung

Der Vorsitzende informierte die Ratsmitglieder über ein Schreiben des Forstamtes Kastellaun vom 10. November 2022 mit folgendem Inhalt:

Sehr kurzfristig zum Jahresende eröffnet der Bund das Digitale Antragsverfahren für die neue Förderung “klimaangepasstes Waldmanagement“ und stellt Waldeigentümern für die kommenden Jahre eine jährliche Förderung von bis zu 100 € je ha in Aussicht.
 
 
Verbunden ist diese Förderung mit einer zusätzlichen Zertifizierung und tlw. nicht ganz unerheblichen Bewirtschaftungsauflagen (z.B. 5% Flächenstillegung für Betriebe ab 100 ha  oder Ausweisung von 5 Habitatbäumen je ha)
 
Die vollständigen Kriterien zur Förderung sowie Einzelheiten zum Antragsverfahren können beigefügten Newsletter des Waldbesitzerverbandes RLP entnommen werden.
 
 
Mit Blick auf die Höhe der Förderung empfehlen wir sämtliche waldbesitzenden Gemeinden eine entsprechende Antragsstellung.

Der Vorsitzende hat bereits einen Antrag auf die Förderung Klimaangepasstes Waldmanagement gestellt.
 
 
5. Nahwärme Lahr - Sachstand Zuschussantrag „Quartierkonzept Lahr“

Der Förderantrag Quartierkonzept Lahr über 37.125,00 € wurde von der KFW Berlin genehmigt. Der Antrag beim Land RLP über 7.425,00 € wurde gestellt, die Genehmigung steht jedoch noch aus.  

 
Wir gehen jedoch von einer kurzfristigen Genehmigung aus. Der bei der Gemeinde verbleibende Anteil beläuft sich auf 4.950,00 €
Laut unserem Klimaschutzmanager wurden bereits geeignete Büros zur Durchführung der Machbarkeitsstudie angefragt.
 
 
6. Bündelausschreibung Strom - Strompreise ab 2023
  
Ortsbürgermeister Olbermann informierte über die neuen Strompreise ab dem Jahr 2023. Diese sehen wie folgt aus:
  
Normalstrom incl. Nebenkosten und Steuern                         79,73ct/kWh
Straßenbeleuchtung incl. Nebenkosten und Steuern               71,40ct/kWh
Wärmestrom incl. Nebenkosten und Steuern                         74,32ct/KWh
  
Die Strompreisbremse gilt laut Mitteilung GStB auch für Kommunen.
Ab Januar 2023 gilt eine Deckelung von 80% des Vorjahresverbrauches auf 40,00ct/KWh.
 
Der Rat ist der Meinung, dass dieses Ausschreibungsergebnis völlig inakzeptabel ist und man prüft, ob man in Zukunft noch einmal an einer Bündelausschreibung teilnimmt.
 
 
7. Straßenbeleuchtung – Nachtabschaltung - Umrüstung weiterer Straßenlaternen auf LED - Leuchtmittel-Beratung und Beschlussfassung
  
Da Herr Bach von Westenergie erkrankt war, konnte der vereinbarte Besichtigungstermin der Straßenbeleuchtung nicht stattfinden. Somit liegt auch kein Angebot für die Umrüstung weiterer Straßenlaternen vor.
Nach kurzer Beratung wurde beschlossen, das Thema bei einer der nächsten Sitzungen wieder auf die Tagesordnung zu setzen.
 
 
8. Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Lahr durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Rhein-Hunsrück-Kreises
Beratung und Beschlussfassung - Erhöhung der Hundesteuer
  
Das Prüfergebnis des Gemeindeprüfungsamtes des Rhein-Hunsrück-Kreises lag allen Ratsmitgliedern in digitaler Form vor.
  
Hierin sind folgende Einzelfeststellungen enthalten:
  
1. Die Haushaltspläne wurden der Aufsichtsbehörde nicht rechtzeitig vorgelegt.
2. Die Jahresabschlüsse 2017 bis 2020 wurden nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen festgestellt.
3. Das Abrechnungsverfahren Friedhof ist umzustellen.
4. Es wird empfohlen, von den Vereinen Nutzungsentgelte für die Benutzung des Gemeindehauses zu erheben.
5. Die Hundesteuer ist im Vergleich zu anderen Ortsgemeinden der VG zu gering. Eine Erhöhung ist anzustreben.
  
Die Beanstandungen zu Punkt 1 - 3 liegen im Verantwortungsbereich der VG Kastellaun.
 
Zu Punkt 4 Nutzungsentgelt Gemeindehaus für örtliche Vereine ist der Rat der Meinung, dass die Vereine auch weiterhin keine Nutzungsentgelte zahlen müssen.
  
Zu Punkt 5 wird die Hundesteuer wie folgt neu festgelegt.
  
Für den ersten Hund                                     40,00 €
Für den zweiten Hund                                   60,00 €
Für jeden weiteren Hund                               70,00 €
Für den ersten gefährlichen Hund                350,00 €
Für den zweiten gefährlichen Hund              600,00 €
Für jeden weiteren gefährlichen Hund          800,00 €
 
9. Beratung und Beschlussfassung der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltplanes für das Haushaltsjahr 2023 – Anpassung der Nivellierungssätze
Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan für das Haushalts-jahr 2023 lag allen Ratsmitgliedern in digitaler Form vor.
  
Der Ergebnishaushalt 2023 schließt nun mit Planüberschüssen von 34.650,00 € anstatt 58.270,00 € ab.
Im Finanzhaushalt beträgt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen nun 42.110,00 € anstatt 60.840,00 €.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite steigt von 270.000,00 € auf 735.000,00 €
  
Die Liquiditätsentwicklung sieht wie folgt aus:
zum 31. Dezember 2023             762,02 €
  
Die Umlagen sehen nun wie folgt aus:
Kreisumlage:          46,85 %
VG-Umlage:           29,00 %
  
Die Steuersätze werden wie folgt angehoben:
Grundsteuer A von bisher                     300% auf 345%
Grundsteuer B von bisher                     365%  auf 465%
Gewerbesteuer von bisher          365% auf 380%
 
Die Hundesteuer wird gemäß TOP 8 festgesetzt.
  
Nach ausgiebiger Beratung hat der Gemeinderat der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes für das Jahr 2023 zugestimmt.
  
Abstimmungsergebnis: einstimmig
 
 
10.     Vergabe von Bauleistungen - Neubau Gemeindehaus Lahr
10.1   Erdungs- und Blitzschutzarbeiten
  
Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Lachenmaier Blitzschutztechnik KG aus Rheinböllen mit einer Angebotssumme von 10.291,63 Euro brutto.
  
Die Ortsgemeinde Lahr beauftragt die Firma Lachenmaier Blitzschutztechnik KG aus Rheinböllen mit den Erdungs- und Blitzschutzarbeiten. Die Auftragssumme beträgt 10.291,63 € brutto.
  
Abstimmungsergebnis: einstimmig


10.2   Dachdecker und Klempnerarbeiten
  
Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma El Hayek Bedachungen GmbH aus Wirges mit einer Angebotssumme von 98.347,13 €.
  
Die Ortsgemeinde Lahr beauftragt die Firma El Hayek GmbH aus Wirges mit den Dachdecker- und Klempnerarbeiten. Die Auftragssumme beträgt 98.347,13 € brutto.
  
Abstimmungsergebnis: einstimmig
 
 
10.3   Metallbauarbeiten
  
Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Otto Reuter GmbH & Co KG aus Manderscheid mit einer Angebotssumme von 141.473,15 € brutto.
  
Die Ortsgemeinde Lahr beauftragt die Firma Otto Reuter GmbH & Co KG aus Manderscheid mit den Metallbauarbeiten. Die Auftragssumme beträgt 141.473,15 € brutto.
  
Abstimmungsergebnis: einstimmig
 
 
10.4   Sanitärinstallation
  
Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Apropos Wasser + Wärme GmbH aus Enkirch mit einer Angebotssumme von 51.140,05 € brutto.
  
Die Ortsgemeinde Lahr beauftragt die Firma Apropos Wasser + Wärme GmbH aus Enkirch mit der Sanitärinstallation. Die Auftragssumme beträgt 51.140,05 € brutto.
  
Abstimmungsergebnis: einstimmig
 
 
10.5   Heizungsinstallation
 
Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Wust & Heck GmbHaus Kirchberg mit einer Angebotssumme von 122.228,72 € brutto.
  
Die Ortsgemeinde Lahr beauftragt die Firma Wust & Heck GmbH aus Kirchberg mit der Heizungsinstallation. Die Auftragssumme beträgt 122.228,72 € brutto.
  
Abstimmungsergebnis: einstimmig
 
 
10.5   Erd- und Rohbauarbeiten
  
Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Deisen GmbH aus Boppard mit einer Angebotssumme von 354.586,83 € brutto.
  
Die Ortsgemeinde Lahr beauftragt die Firma Deisen GmbH aus Boppard mit den Erd- und Rohbauarbeiten. Die Auftragssumme beträgt 354.586,83 € brutto.
  
Abstimmungsergebnis: einstimmig
 
 
11 Förderprogramm „Zukunfts-Check Dorf“- Bekanntgabe einer Eilentscheidung
  
Am 27. Oktober 2022 informierte unser Landrat Volker Boch per Brief über das Förderprogramm „Zukunfts-Check Dorf“.
Neben der klassischen Förderung der Fortschreibung eines Dorferneuerungs-konzeptes aus dem Dorferneuerungsprogramm des Landes RLP besteht im RHK voraussichtlich ab Mitte 2023 auch die Möglichkeit, das Dorferneuerungskonzept mittels eines Zukunfts-Check Dorf fortzuschreiben.
In diesem Konzept sollen unter anderem auch die Bürger die Möglichkeit haben, sich wirkungsvoll ins Dorfgeschehen einzubringen.
Der Zukunfts-Check Dorf wird durch das Ministerium des Inneren und für Sport des Landes RLP mit 70 % gefördert, so dass in der Regel für die Ortsgemeinden ein Eigenanteil von bis zu 1.500,00 € verbleibt.
Da die Förderung beim Land RLP beantragt werden muss, war eine Rückantwort an die Kreisverwaltung bis zum 21. Dezember 2022 erforderlich.
Das Dorferneuerungskonzept der Ortsgemeinde Lahr stammt aus dem Jahr 1993, aus diesem Grund hat der Vorsitzende der Kreisverwaltung mitgeteilt, dass die Ortsgemeinde Lahr am Zukunfts-Check Dorf teilnimmt.
Die Ratsmitglieder wurden vorab über das Schreiben des Landrates informiert.
 
 
12. Kindergartenzweckverband Lahr-Lieg-Zilshausen - Sachstand
  
Der Vorsitzende informierte darüber, dass die Sitzung des Zweckverbandes vom 3. Januar 2023 aufgrund mangelnder Beschlussfähigkeit nicht stattfand.
Die Ortsbürgermeister der 3 Ortsgemeinden Lahr, Lieg und Zilshausen sowie die Verbandsbürgermeister der VG Kastellaun und der VG Cochem werden sich in Kürze absprechen und einen neuen Termin für die Zweckverbandssitzung festlegen.
 
 
13. Annahmen von Zuwendungen nach § 94 Abs 3 GemO
  
Die Alfred-Thiel-Gedächtnis-Unterstützungskasse GmbH aus Dortmund (Aktiv vor Ort-Westenergie AG aus Idar-Oberstein) hat der Ortsgemeinde Lahr zur Förderung des Naturschutzes eine Spende von 2.000,00 € zukommen lassen.
  
Aufgrund der Mitteilung des Ortsbürgermeisters Jürgen Olbermann vom 10. Dezember 2022 ist bei der Einwerbung/Entgegennahme der Zuwendung keine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten.
Der Ortsgemeinderat ist mit der Annahme der Spende einverstanden.
  
Abstimmungsergebnis: einstimmig
 
 
14. Breitbandausbau in der Ortsgemeinde Lahr - Sachstand
  
Viele Ortsgemeinden in der VG Kastellaun werden eigenwirtschaftlich von Vodafone/Westconnect mit einem Glasfaseranschluss bis in die Häuser versorgt. Die Ortsgemeinde Lahr ist leider nicht dabei.
Wir werden voraussichtlich bis Ende 2026 im Rahmen des Förderprogammes „Graue Flecken“ mit Glasfaseranschlüssen versorgt.
Am 6. Januar 2023 erfolgte die Übergabe des vorläufigen Bewilligungsbescheides vom Land RLP zum Grauen Flecken Programm durch den Minister Alexander Schweitzer.
Von der Kreisverwaltung kam die Aussage, mit der Ausschreibung für den geförderten Glasfaserausbau im Kreisgebiet zeitnah zu beginnen.
  
 
15. Freiflächenphotovoltaikanlage im Bereich des Windrades - Sachstand
  
Die Bauarbeiten an der PV-Anlage sind abgeschlossen. Am Stromspeicher gibt es derzeit noch technische Probleme, diese sollen bis Anfang Februar behoben sein, so dass die Anlage ab Februar in Betrieb gehen kann.
 
 
16. Termine 2023: Gemeindetag, Seniorentag, Kinder- und Jugendtag 2023 und Sitzung der Angliederungsgenossenschaft
  
Die Termine wurden wie folgt festgelegt:
  
Gemeindetag:                                                  18. März
Sitzung Angliederungsgenossenschaft                 1. April
Seniorentag                                                     21. April
Kirmes                                                            22/23. Juli
Kinder- und Jugendtag                                     30. September
 
 
17. Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für Konzentrationszonen Windkraft
  
Allen Ratsmitgliedern lag ein digitaler Planauszug mit den evtl. möglichen Flächen für Windkraftanlagen vor.
Es handelt sich um eine Fläche unterhalb des jetzigen Windrades sowie Flächen im Bereich Langscheid.
 
Die Ortsgemeinde Lahr fasst folgenden Beschluss:
 
Die Ortsgemeinde Lahr beauftragt die Verwaltung, beim VG-Rat einen Antrag auf Änderung des FN-Planes, der in dem Planauszug gekennzeichneten Bereiche,für Konzentrationszonen Windkraft zu stellen.
  
Abstimmungsergebnis: einstimmig
 
 
18. Volksbund deutscher Kriegsgräber - Spende der Ortsgemeinde Lahr
  
Der Vorsitzende teilte mit, dass die Ortsgemeinde schon mehrmals vom Volksbund deutscher Kriegsgräber e.V. um eine Spende gebeten wurde, zuletzt am 16. Dezember 2022.
Nach kurzer Diskussion ist der Rat der Meinung, dass die Ortsgemeinde Lahr keine Spende an den Volksbund deutscher Kriegsgräber e.V. leistet.
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig
 
 
19.  Änderung der Benutzungsordnung des neuen Gemeindehauses Lahr
  
Die Benutzungsordnung wurde am 9. September 2022 in der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Lahr beschlossen.
Im Rahmen der Prüfung des Bauantrages zum neuen Gemeindehaus hat die Kreisverwaltung folgenden Einwand:
  
In § 6 Absatz 6 „Lärmschutz der Anwohner“ heißt es:
  
Ab 22:00 Uhr sind die Fenster geschlossen zu halten die Terrasse zu verlassen und die Musik auf Zimmerlautstärke zu begrenzen. Auch die Lärmbelastung auf dem Parkplatz ist auf ein Minimum zu beschränken.
  
Die Kreisverwaltung verlangt eine Anpassung der Benutzungsordnung. Die zeitliche Angabe muss genauer definiert werden. Aus diesem Grund ändert die Ortsgemeinde Lahr § 6 Abs 6 der Benutzungsordnung wie folgt:
 
Ab 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr sind die Fenster geschlossen zu halten die Terrasse zu verlassen und die Musik auf Zimmerlautstärke zu begrenzen. Auch die Lärmbelastung auf dem Parkplatz ist auf ein Minimum zu beschränken.
  
Abstimmungsergebnis: einstimmig
 
 
20. Mitteilung und Anfragen
  
Der Vorsitzende teile mit, dass es mit dem neuen Revierleiter einen Ortstermin im Bereich der Baumallee Richtung Mörsdorf gab.
Die Baumallee wird linksseitig mit jungen Rosskastanienbäumen vom Forstamt Kastellaun bepflanzt. Die Bäume wurden eigens vom Revierleiter bzw. den Forstwirten gezüchtet.
Weiterhin wurde beim Ortstermin festgestellt, dass der Nadelbaum im Bereich der Allee vom Borkenkäfer befallen ist und aus Sicherheitsgründen entfernt werden sollte.
 
Der Ortsgemeinderat hat beschlossen, den Baum durch den Gemeindearbeiter entfernen zu lassen. Das Wegekreuz im Bereich dieses Baumes ist ebenfalls in einem sehr schlechten Zustand und wird demontiert.
 
Das Kreuz wird vorerst im Gemeindeschuppen gelagert. Eventuell soll dieses ehrenamtlich aufbereitet werden.
 
Gemeindeschwester:
Die Ortsgemeinde Zilshausen wünscht eine gemeinsame Sitzung zwecks Abstimmung der Abrechnung und den Aufgaben der Gemeindeschwester.
Es soll kurzfristig ein gemeinsamer Termin vereinbart werden.
 
 
 
 
 
 
 
 
Jürgen Olbermann                                               Jürgen Olbermann
 
Ortsbürgermeister                                                Schriftführer
 
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