30.06.2022 - Lahr-Hunsrück

Lahr im Hunsrück
Verbandsgemeinde Kastellaun
Rhein-Hunsrück Kreis
Ortsgemeinde
Direkt zum Seiteninhalt
 
 
Niederschrift über die öffentliche Sitzung
 
des Ortsgemeinderates Lahr vom 30. Juni 2022
 
 
im Gemeindehaus Lahr
 
 
 
 
Beginn:             19:30 Uhr
 
Ende:               20:55 Uhr
 
 
Der Ortsgemeinderat hat 7 Mitglieder.
 
 
Anwesend waren unter dem Vorsitz von
 
Ortsbürgermeister
 
Jürgen Olbermann
 
die Ratsmitglieder
 
Anke Juber
 
Alfred Friedrich
 
Frank Scheid          
 
Stefan Weins
 
Holger Michels
 
Tanja Scheuren
 
 
Weitere Anwesende:
 
         Herr Christian Keimer (VG Kastellaun, VG Bürgermeister)
 
         Herr Heinz Lauf (VG Kastellaun, Leiter Finanzabteilung)
 
         Herr Dominic Daub (VG Kastellaun, Büroleiter)
 
 
 
 
 
 
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte alle Anwesenden. Er stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Ortsgemeinderat beschlussfähig ist. Anträge zur Tagesordnung gab es nicht.
 
 
1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Lahr vom 23. April 2022
 
 
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23. April 2022 wurde einstimmig festgestellt.
 
 
2. Kindergartenzweckverband Lahr-Lieg-Zilshausen –
 
Umbau / Neubau Kita in Lieg: Beratung und Beschlussfassung
 
 
Wie bereits in früheren Sitzungen besprochen, entspricht der bauliche Zustand des Kindergartens in Lieg nicht mehr den Anforderungen des neuen Kitagesetzes.
 
Der Zweckverband hatte bereits ein Architekturbüro beauftragt, ein Konzept für die Erweiterung/Umbau oder Neubau des Kindergartens zu erarbeiten. Die Ergebnisse hierzu lagen den Ratsmitgliedern vor.
 
Die Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun und Cochem hatten gemeinsam die finanzielle Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinden Zilshausen, Lahr und Lieg geprüft und ein Finanzierungsmodel auf Grundlage der Kostenschätzung des Architekten erstellt.
 
Dieses wurde von Herrn Heinz Lauf (VG Kastellaun) ausführlich erläutert. Die Baukosten bei Erweiterung des Bestandsgebäudes betragen 656.000,00 €, die Kosten für den Neubau, der an das bestehende Schulgebäude angebaut werden soll, betragen 1.330.000,00 €.
 
Der Anteil der Ortsgemeinde Lahr wäre gemäß Kostenschlüssel der Verbandsordnung (50% Umlagegrundlagen, 50% Einwohnerzahl) ca. 20,838 %.
 
Bei einer Finanzierung über eine Laufzeit von 30 Jahren hätte die Ortsgemeinde Lahr bei der Erweiterung jährlich 5.923,64 € und bei einem Neubau 12.009,81 € zu tragen. Die derzeitig gestiegenen Baukosten sind hier noch nicht berücksichtigt.
 
Ein Umbau/Erweiterung des Bestandsgebäudes kommt wegen den baulichen Gegebenheiten, nach Meinung des Rates, nicht in Frage. Nach ausgiebiger Diskussion fasst der Ortsgemeinderat Lahr folgenden Beschluss:
 
 
Die Ortsgemeinde Lahr wird sich nicht an den Baukosten, weder Erweiterung noch Neubau, beteiligen. Weiterhin wird die Ortsgemeinde Lahr nach einer noch zu vereinbarenden Frist den Kindergartenzweckverband verlassen.
 
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig
 
 
3. Solidarpakt „Erneuerbare Energien“ in der Verbandsgemeinde Kastellaun
 
 
Sachverhalt: Im Rahmen der Bürgermeisterdienstbesprechung am 24.05.2022 wurde ein Konzept für die Umsetzung eines „Solidarpakts Erneuerbare Energien“ für die Verbandsgemeinde Kastellaun vorgestellt. Zielsetzung war es, die Gemeinden, die keine oder nur geringe Einnahmen aus erneuerbaren Energien generieren, durch eine Solidargemeinschaft der Gemeinden, die über solche Einnahmen verfügen, zu unterstützen. Die einzahlenden Gemeinden sollten dabei einen möglichst geringen bzw. überschaubaren und kalkulierbaren Beitrag leisten.
 
Hierzu hat eine Arbeitsgruppe der Verwaltung folgenden Vorschlag erarbeitet:
 
1. Gemeinden, die unter 25.000,00 € an Einnahmen aus erneuerbaren Energien haben, müssen nicht in den Solidarpakt einzahlen (sog. Schwellenwert).
 
2. Gemeinden, die keine Einnahmen aus erneuerbaren Energien haben, erhalten aus dem Solidarpakt einen Sockelbetrag von 10.000,00 €.
 
3. Nach Abzug des Sockelbetrags aus der Verteilermasse, wird die verbleibende Verteilermasse einwohnerabhängig auf die Gemeinden verteilt, die unter dem Schwellenwert von 25.000 € liegen.
 
Aus der vorgelegten Beispielrechnung ergibt sich unter obigen Voraussetzungen bei nur 3% Abführung in den Solidarpakt eine Gesamtverteilermasse von rd. 55.600,00 €. Datengrundlage für die Berechnung waren die Einnahmen aller Gemeinden aus erneuerbaren Energien (Windkraft und Freiflächen-PV) des Jahres 2021. Unter oben genannten Rahmenbedingungen ist sichergestellt, dass der Solidarpakt für jede einzahlende Gemeinde finanzierbar bleibt und jede Gemeinde, die keine oder wenige Einnahmen aus erneuerbaren Energien hat, bis zu einem gewissen Maße vom Solidarpakt profitiert. In der Bürgermeisterdienstbesprechung fand dieses Modell auf Anhieb sehr große Akzeptanz.
 
Es wurde vorgeschlagen, den Solidarpakt mit dem Ziel einer zunächst befristeten Laufzeit von 2 Jahren (bis zum 31.12.2024) einzuführen und in den Gemeinderäten vorzustellen.
 
 
Nach ausgiebiger Diskussion fasst die Gemeinde Lahr folgenden Beschluss:
 
 
Die Gemeinde erklärt sich grundsätzlich bereit, dem Solidarpakt unter oben geschilderten Rahmenbedingungen beizutreten. Die Verwaltung wird im 1. Schritt beauftragt, eine entsprechende Solidarpaktvereinbarung zum Beitritt auszuarbeiten. Im 2. Schritt folgt nach Vorlage der Vereinbarung die Beschlussfassung zum Beitritt.
 
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig
 
 
4. Neuregelung Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) und Anpassung der
 
Nivellierungssätze für Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer
 
 
Herr Heinz Lauf stellte als Vorabinformation die Neuregelungen des LFAG vor. Demnach wird die Ortsgemeinde die Hebesätze der Grundsteuer A und B und der Gewerbesteuer anheben müssen. Wann die Neuregelungen in Kraft treten sollen, steht noch nicht genau fest. Weitere Informationen zu diesem Thema folgen.
 
 
5. Neubau Gemeindehaus Lahr - Sachstand
 
 
Ortsbürgermeister Olbermann teilte mit, dass der Bauantrag gestellt ist. Die Ausschreibungen Erd- und Rohbauarbeiten werden in Kürze veröffentlicht.
 
In der nächsten Sitzung, voraussichtlich am 9. September, sollen die beiden Gewerke beauftragt werden. Der Baubeginn ist derzeit für Mitte Oktober geplant.
 
Wegen den allgemein stark gestiegenen Baukosten wird unser Architekturbüro Ternes eine neue Kostenschätzung erarbeiten. Das Schallschutzgutachten fordert eine Lüftungsanlage im Gebäude, die ebenfalls zu Mehrkosten führt. In der nächsten Sitzung wird der Rat nochmals über die Baukosten und Einsparmöglichkeiten beraten.
 
 
6. Annahme von Zuwendungen nach § 94 Abs. 3 GemO
 
 
Die Kreissparkasse Rhein-Hunsrück in Simmern hat der Ortsgemeinde Lahr zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke in Lahr eine Spende von 300,00 € zukommen lassen.
 
 
Aufgrund der Mitteilung des Ortsbürgermeisters Jürgen Olbermann vom 25. April 2022 ist bei der Einwerbung/Entgegennahme der Zuwendung keine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten.
 
Der Ortsgemeinderat ist mit der Annahme der Spende einverstanden.
 
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig
 
 
Die Firma ABO Wind AG aus Wiesbaden hat der Ortsgemeinde Lahr zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke in Lahr eine Spende von 1.000,00 € zukommen lassen.
 
Aufgrund der Mitteilung des Ortsbürgermeisters Jürgen Olbermann vom 21. Juni 2022 ist bei der Einwerbung/Entgegennahme der Zuwendung keine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten.
 
Der Ortsgemeinderat ist mit der Annahme der Spende einverstanden.
 
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig
 
 
7. Entwurf einer Vierten Landesverordnung zur Änderung der Landesverord-nung über das Landesentwicklungsprogramm (Vierte Teilfortschreibung LEP IV) - Anhörungs- und Beteiligungsverfahren
 
 
Das Kapitel Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) soll fortgeschrieben werden. Es ist das Ziel der Landesregierung, Windkraft und Solarenergie auszubauen. Dabei soll bis 2030 eine Verdopplung der installierten Leistung bei der Windkraft und eine Verdreifachung bei der Solarenergie erreicht werden. Für die Windenergie werden neue Potentialflächen und Suchräume eröffnet. Es sollen zwei Prozent der Fläche des Landes für Windenergienutzung bereitgestellt werden. Der Entwurf der Vierten Teilfortschreibung des LEP IV liegt nunmehr zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihrem Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) für sechs Wochen vom 12. Mai 2022 bis einschließlich 23. Juni 2022 aus. Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Stellungnahme. Im Wesentlichen sind in dem Entwurf folgende Änderungen enthalten:
 
 
Für unseren Bereich sind insbesondere G 163 g Herabstufung des Konzentrations-gebots von mind. drei Windenergieanlagen von einem Ziel zu einem Grundsatz und als Soll Bestimmung (keine Muss-Bestimmung mehr). Dadurch könnten in einzelnen Ortsgemeinden Anlagen entstehen, die bisher aufgrund des Konzentrationsgebots nicht möglich waren. Z 163 h Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und Siedlungsgebieten von bisher 1.000 m (bei Anlagen über 200 m Höhe mind. 1.100 m) auf 900 m - Abstand wird gemessen ab Mastfußmitte, nicht wie bisher ab Rotorspitze. In Lahr liegt die vorhandene Konzentrationsfläche im Abstand von ca. 740 m zur Ortslage. Die Änderung dieses Ziels im Landesentwicklungsprogramm hat unseres Erachtens keine Auswirkung auf die Errichtung weiterer Anlagen innerhalb der Konzentrationszone. Z 163 i Unterschreitung des Mindestabstands zu Siedlungsflächen im Falle von Repowering von bisher 10 Prozent auf 20 Prozent und G 166 Bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf ertragsschwachen landwirtschaft-lichen Flächen soll die regionaltypische Ertragsmesszahl berücksichtigt werden. Diese Forderung wurde beim Aufstellungsbeschluss für die 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kastellaun in Bezug auf Freiflächen-Photovoltaikanlagen bereits berücksichtigt.
 
 
8. Mitteilungen und Anfragen
 
 
Freiflächenphotovoltaikanlage
 
Der Vorsitzende teilte mit, dass nach den Planungen der Firma ABO Wind die Bauarbeiten zur Freiflächen-PV Anlage ab August beginnen. Zuerst werden die Gräben mit den Zuleitungen und die Trafostation hergestellt.


 
Nahwärme-Sachstand
 
Noch immer wurde unser Antrag Zuschuss Machbarkeitsstudie weder genehmigt noch geprüft. Laut Energie Agentur Rheinland-Pfalz kann aus organisatorischen Gründen keine Prüfung stattfinden. Der Vorsitzende wird den Rat und auch die Bürger informieren, wenn es hierzu Neuigkeiten gibt.
 
 
Gemeindeschwester
 
Ortsbürgermeister Olbermann teilte mit, dass eine Bürgerin ihm gegenüber den Vorschlag unterbreitet hat, eine Gemeindeschwester für die Ortsgemeinde Lahr und Zilshausen zu beschäftigen.
 
Nach kurzer Diskussion stehen die Ratsmitglieder diesem Vorschlag sehr positiv gegenüber. Der Vorsitzende wird sich mit diesem Vorschlag an die Ortsgemeinde Zilshausen wenden und auch mit der Verbandsgemeinde Rücksprache halten.
 
 
Biotop am Bleichbrunnen
 
Da sich fast kein Wasser mehr im Biotop befindet, regte der Vorsitzende eine Sanierung des Biotopes an.
 
Einige Ratsmitglieder sind der Meinung, der Biotop sollte nicht saniert werden und regten stattdessen eine Bepflanzung mit Schilfpflanzen an. So wäre die Fläche immer grün und auch mit wenig Wasser ansehnlich.
 
Der Vorsitzende wird bis zur nächsten Sitzung die Kosten einer Sanierung zusammenstellen.
 
Der Punkt wird in der nächsten Sitzung nochmals besprochen.
 
 
 
 
 
 
 
 
Jürgen Olbermann                                               Jürgen Olbermann
 
Ortsbürgermeister                                                Schriftführer
 
 
Zurück zum Seiteninhalt