1. Hj. 2021 - Lahr-Hunsrück

Lahr im Hunsrück
Verbandsgemeinde Kastellaun
Rhein-Hunsrück Kreis
Ortsgemeinde
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17.06.2021
Sommergruss
Am Mittwochmorgen waren die Lahrer sehr überrascht, als sie eine Schale leckere Erdbeeren und eine schöne Rose überreicht bekamen.
Das ganze haben wir unseren Jägern Henning und Marcel zu verdanken. Die beiden sind extra am Dienstagabend angereist , um ein Auto voll frisch gepflückte Erdbeeren und die Rosen zu bringen.
..Einfach so als netten Sommergruss…
Es haben sich alle sehr gefreut.
Vielen lieben Dank an unseren Obstbauer und den Rosenzüchter nebst Frauen für diese nette Geste  😃
Aus der Gemeinderatssitzung vom 28. Mai 2021

Neubau Gemeindehaus - Nutzungskonzept Dorfmittelpunkt
Für den Neubaudes Gemeindehauses wurde für das Programmjahr 2021 ein Investitionsstockantrag gestellt. Im Rahmen der Antragsprüfung stellte sich seitens der Bewilligungsbehörde die Frage nach der Anschlussnutzung des alten Gemeindehauses.
Es wurde angeregt, den Jugendraum in den Räumlichkeiten des Neubaus zu integrieren.
Dies würde Entwicklungspotential am alten Standort freisetzen, da einem Abbruch des Altgebäudes dann nichts mehr im Wege steht. Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit entfällt mit dem Abbruch die Unterhaltung des Altgebäudes, was Kostenspart.
Mit dieser Vorgabe hat das Architekturbüro Ternes die Planung des Neubaus überarbeitet und die Integration des Jugendraumes im Gemeindehausneubau kostenneutral und unter Beibehaltung aller bisherigen Nutzungsmöglichkeiten gelöst.
Parallel hierzu wurde vom Fachbereich Bauen ein grobes Konzept für den Abbruch des Gebäudes und die Nachnutzung des Ortsmittelpunkts am alten Standort erstellt.
Dort soll eine Parkanlage mit Bauerngarten entstehen. Hierzu wird noch eine Detailplanung auf Basis des Nachnutzungskonzeptes erstellt.
Die Verbandsgemeinde prüft die Fördermöglichkeiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Kindergartenzweckverband Lahr-Lieg-Zilshausen
Da das jetzige Gebäude des Kindergarten Lieg nicht mehr den Anforderungen des neuen Kitagesetzes genügt, hat der Zweckverband einen Planer mit der Erstellung einer Kostenprognose zur Erweiterung der Kita Lieg beauftragt.
Die Ortsgemeinde Mörsdorf hat angeboten, die Kinder aus Lahr und Zilshausen in ihrer Kita zu betreuen.
Der Ortsbürgermeister wurde beauftragt mit den Gemeinden Lieg und Mörsdorf entsprechend zu verhandeln.
OLBERMANN,Ortsbürgermeister
19.05.2021
13. Sitzung (KW 2019-2024) des Ortsgemeinderates Lahr am 28.05.2021
Am Freitag, dem 28.05.2021, um 18:30 Uhr, findet die 13. Sitzung (KW 2019-2024) des Ortsgemeinderates Lahr statt.
Sitzungsort: Gemeindehaus Lahr, Hauptstraße 69, 56288 Lahr.
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung:
1) Niederschrift über die 12. Sitzung (KW2019- 2024) des Ortsgemeinderates Lahr vom 19.02.2021
- öffentlicher Teil
2) Annahme von Zuwendungen nach § 94 Abs.3 GemO
3) Neubau Gemeindehaus - Nutzungskonzept Dorfmittelpunkt
4) Kindergartenzweckverband Lahr-Lieg-Zilshausen
5) Mitteilungen und Anfragen
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1) Niederschrift über die 12. Sitzung (KW2019- 2024) des Ortsgemeinderates Lahr vom 19.02.2021
- nichtöffentlicher Teil
2) Grundstücksangelegenheit
3) Mitteilungen und Anfragen
OLBERMANN, Ortsbürgermeister
Bekanntmachung:
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Sondergebiet Freiflächen - Photovoltaikanlage“ der Ortsgemeinde Lahr
Der Ortsgemeinderat Lahr hat in der öffentlichen Sitzung am 19.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächen - Photovoltaikanlage“ beschlossen. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf folgende Grundstücke in der Gemarkung Lahr:
Flur 2, Flurstücke 30/1 und 29/1 teilweise
Ziel des Verfahrens ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage südlich der Ortslage.
Zur Verdeutlichung ist das Plangebiet in dem nachstehenden Kartenausschnitt (ohne Maßstab) dargestellt:



Aufgrund des Beschlusses des Ortsgemeinderates vom 19.02.2021 liegt der Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs.2 BauGB, bestehend aus
• Planzeichnung,
• Textfestsetzungen,
• Begründung mit Umweltbericht und
• Blendgutachten
sowie die Stellungnahmen und die diesbezüglichen Würdigungen aus dem früheren Beteiligungsverfahren in der Zeit
vom 31.05.2021 bis einschl. 30.06.2021
bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Kastellaun, Rathaus, Kirchstraße 1, 56288 Kastellaun, Zimmer32, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf können auch im Internet unter
https://www.kastellaun.de/rathaus/verwaltung/bauleit-planung/
aufgerufen werden.
Während der Auslegungszeit können Anregungen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun, Rathaus, Kirchstraße 1, 56288 Kastellaun, Tel.: 06762-40333, Fax: 06762-40371, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch (z.B. per Email an: c.werner@kastellaun.de) vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (§ 4a Abs.6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs.2 Satz2, letzter Halbsatz BauGB). Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB wird daraufhingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
• Umweltbericht mit folgenden Inhalten
o Allgemeine Beschreibung und Bewertung der natürlichen Grundlagen (Biotope, Wasser/Gewässer,  Boden, Klima, Landschaftsbild, Kulturgüter) einschließlich Prüfung bestehender Vorbelastungen (Windkraftanlage) und ggf. bestehender und betroffener Schutzausweisungen sowie der Ergebnisse stattgefundener archäologischer Prospektionen.
o Beschreibung und Bewertung der Ergebnisse der Kartierungen der Biotoptypen und der zoologischen Erhebungen (Schwerpunkt Brutvögel)
o Vorprüfung zu Vorkommen und eventueller Betroffenheit geschützter Arten im Sinne des besonderen Artenschutzes (§44 BNatSchG)
o Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von Eingriffen
o Bilanz Eingriffe und Ausgleich
• Blendgutachten zur Ermittlung möglicher Beeinträchtigungen für die benachbarte Kreisstraße
Hieraus ergeben sich die im B-Plan dargestellten und festgesetzten Maßnahmen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche stichwortartige Nennung der Inhalte).
• Auf Anregung der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis wurden folgende Änderungen eingearbeitet:
o Die Festsetzungen zur Begrünung wurden gegenüber dem Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung im Hinblick auf eine extensive Begrünung und Pflege konkretisiert.
o Es wurde eine Festsetzung aufgenommen, die die Versickerung auf dem Grundstück sicherstellt, sowie ein Hinweis zu wassergefährdenden Stoffen insbesondere bei den Transformatoren
  • Die Generaldirektion kulturelles Erbe - Direktion Landesarchäologie sah in ihrer Stellungnahme die Notwendigkeit zu prüfen, ob eventuell archäologische Fundstellen betroffen sein könnten. Dem wurde durch geomagnetische Prospektion und Sondierungsgrabungen Rechnung getragen. Der Verdacht bestätigte sich nicht.
• Der Landesbetrieb Modilität (LBM) wies auf folgende Punkte hin
o Einhaltung der Bauverbotsabstände zur Kreisstraße. Dies ist gewährleistet.
o Gewährleistung der Sicherheit bei der Aus-und Einfahrt des Baustellenverkehrs in den bestehenden Wirtschaftsweg. Dazu fanden Gespräche mit dem LBM statt, Details wie temporäre Geschwindigkeitskontrollen werden im Zusammenhang mit dem Bau bzw. der Baugenehmigung der Anlage abgestimmt und können im  Bebauungsplan nicht festgesetzt werden.
o Gefahr der Blendung auf der Kreisstraße. Dazu wurde ein Fachgutachten erstellt. Beeinträchtigungen oder gar Gefährdungen sind danach nicht zu erwarten.
• Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und (mit vergleichbaren Einwänden) Ortsgemeinde Zilshausen
o In beiden Fällen wird die Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen kritisch gesehen. Die Argumentation wurde in der Abwägung geprüft. Die Ortsgemeinde Lahr kommt in Abwägung der zum Vorhaben bekannten Fakten und Gegebenheiten zu dem Schluss, dass der Bau einer Photovoltaikanlage am vorgesehenen Standort und in der vorgesehenen Form sinnvoll und möglich ist.
Lahr, 12.05.2021
Ortsgemeinde Lahr
OLBERMANN, Ortsbürgermeister
12.05.2021
Bekanntmachung des RheinHunsrück Wasser Zweckverbandes Dörth
Rohrnetzspülungen werden regelmäßig durchgeführt und sind vorbeugende Maßnahmen zur Sicherung der hohen Qualität des Lebensmittels Nummer 1 „Trinkwasser“.
Zur Entfernung von Ablagerungen in unseren Wasserleitungen werden daher Monteure des Zweckverbandes in den nachfolgenden Bereichen im Versorgungsgebiet Spülungen durchführen:
17. Mai bis 21. Mai 2021 in Lahr.
Bitte gehen Sie davon aus, dass die Spülungen an dem genannten Termin ganztägig zwischen 7.30 und 17.00 Uhr erfolgen können. Evtl. zeitliche Verschiebungen bei der Planung können wegen anderweitiger dringlicher Aufgaben (z.B. Rohrbruch) auftreten.
In der Folgeder Maßnahme kann es zu Druckschwankungen oder teilweise zu einem Druckabfall in dem jeweiligen Bereich kommen.
Für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung möchten wir uns im Voraus bedanken.
05.05.2021
Defibrillator am Ausstellungsraum
Unser neuer Defibrillator am Ausstellungsraum ist nun einsatzbereit. Da eine Einweisung durch die Firma Marx Meditech aufgrund der Corona-Beschränkungen zur Zeit nicht möglich ist, möchte ich die Anwendung auf diesem Weg kurz erklären.
Die Entnahme des Defibrillators aus dem Wandschrank erfolgt auf Knopfdruck. Danach ertönt ein Signalton, der Schrank öffnet sich nach unten und das Gerät kann entnommen werden. Nach Druck auf den Start knopf gibt der Defibrillator genaue Anweisungen zur weiteren Vorgehensweise. Der Defibrillator kann bei Herzrhythmusstörungen sowie bei Kammerflimmern  des Herzens eingesetzt werden. Das Gerätprüft selbständig, ob einer dieser Umstände vorliegt. Nur in diesem Fall wird Strom ausgelöst. Somit braucht niemand Angst vor der Nutzung des Gerätes zu haben und es kann im Ernstfall eingesetzt werden, um Leben zu retten. Für Rückfragen und weitere Informationen hierzu stehe ich Euch gerne telefonisch zur Verfügung.
Wenn die Corona-Regeln es wieder zulassen, wird die Firma Marx Meditech uns eine Einweisung zur Nutzung des Gerätes geben.
OLBERMANN, Ortsbürgermeister
21.04.2021
Bekanntmachung des RheinHunsrück Wasser Zweckverbandes Dörth
Rohrnetzspülungen werden regelmäßig durchgeführt und sind vorbeugende Maßnahmen zur Sicherung der hohen Qualität des Lebensmittels Nummer 1 „Trinkwasser“.
Zur Entfernung von Ablagerungen in unseren Wasserleitungen werden daher Monteure des Zweckverbandes in den nachfolgenden Bereichen im Versorgungsgebiet Spülungen durchführen:
26. April bis 30. April 2021 in Lahr.
Bitte gehen Sie davon aus, dass die Spülungen an dem genannten Termin ganztägig zwischen 7.30 und 17.00 Uhr erfolgen können. Evtl. zeitliche Verschiebungen bei der Planung können wegen anderweitiger dringlicher Aufgaben (z.B. Rohrbruch) auftreten.
In der Folgeder Maßnahme kann es zu Druckschwankungen oder teilweise zu einem Druckabfall in dem jeweiligen Bereich kommen.
Für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung möchten wir uns im Voraus bedanken.
03.04.2021
31.03.2021
Felsenpfad Lützerlei mit herrlichem Ausblick
Liebe Lahrer,
es gibt einen neuen markierten Rundweg von 1,5 km Länge. Gerne gebe ich euch eine kurze Wegbeschreibung:
Man geht den Feldweg an der alten Müllkippe vorbei. Kurz vor Lützert folgt man dem Feldweg entlang des Waldrandes bis zur Senke, wo ein Wegweiser angebracht ist. Von dort aus geht es weiter durch den Mühlgraben bis zur Lützerlei. Dann geht es steil den Berg hinauf bis zu einem Aussichtspunkt, von dem man auf einer neuen Ruhebank den herrlichen Ausblick ins Tal genießen kann. Nun geht es weiter aufwärts auf einem markierten Weg. Oben angekommen gibt es nochmals einen tollen Blick ins Tal. Weiter der Markierung folgend erreicht man wieder den Ausgangspunkt am Waldrand.
Ich bedanke mich ganz besonders bei Anke und Volker Juber für die Idee und Umsetzung des schönen Rundweges incl. dem Bau der neuen Ruhebank.
Nun wünsche ich euch allen viel Spaß bei der Erkundung des neuen Felsenpfades.
OLBERMANN, Ortsbürgermeister
16.03.2021
10.03.2021
Reinigungskraft gesucht
Für die regelmäßige Reinigung des Gemeindehauses und der Oranna-Kapelle suchen wir schnellstmöglich eine Reinigungskraft. Wer Interesse hat, meldet sich bitte bei mir.
OLBERMANN, Ortsbürgermeister
10.02.2021
12. Sitzung (KW 2019-2024) des Ortsgemeinderates Lahr am 19.02.2021
Am Freitag,dem 19.02.2021, um 18:30 Uhr, findet die 12. Sitzung (KW 2019-2024) des Ortsgemeinderates Lahr statt.
Sitzungsort: Gemeindehaus Lahr, Hauptstraße 69, 56288 Lahr
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung:
1)  Niederschrift über die 11. Sitzung (KW2019- 2024) des Ortsgemeinderates Lahr vom 30.10.2020 - öffentlicher Teil
2)  Beratung und Beschlussfassung über den Hauungs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 2021
3)  Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in der Gemarkung Lahr
3.1 Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 4 (1) und 4a Baugesetzbuch (BauGB), der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB und der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäߧ 3 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
3.2 Beschlussfassung über die Beteiligung benachbarter Gemeinden gemäß § 2 (2) BauGB, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) und über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) Satz1 BauGB
4)  Nutzungskonzept für das alte Gemeindehaus nach Fertigstellung des neuen Gemeindehauses
5)  Mitteilungen und Anfragen
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1)  Niederschrift über die 11. Sitzung (KW2019- 2024) des Ortsgemeinderates Lahr vom 30.10.2020  - nichtöffentlicher Teil
2)  Grundstücksangelegenheiten
3)  Mitteilungen und Anfragen
OLBERMANN,Ortsbürgermeister
03.02.2021
Aktuelle Themen der Ortsgemeinde
Zu folgenden Themen möchte ich kurz den Sachstand mitteilen:

Freiflächen-Photovoltaikanlage
In der nächsten Gemeinderatssitzung am 19. Februar führen wir das Bebauungsplanverfahren fort. Nach derzeitigem Stand wird auch die Änderung des Flächennutzungsplanes in Kürze ins Genehmigungsverfahren eingehen. Wir rechnen mit einem Baubeginn Ende 2021.

Neubau Gemeindehaus am Risterweg
Die Planung durch das Architekturbüro Jens Ternes aus Koblenz ist abgeschlossen, ein Antrag auf Gewährung eines finanziellen Zuschusses wurde gestellt. Wir erwarten hierzu eine Rückmeldung bis ca. März/April 2021.

Nahwärme für Lahr
Es haben 26 Lahrer Interesse an einem Nahwärmeanschluss angemeldet. Leider konnten durch die derzeitigen Coronabeschränkungen keine weiteren Besprechungen mit den Firmen Abo-Wind und Solix stattfinden.
Dies wird nachgeholt, sobald es wieder möglich ist.
OLBERMANN,Ortsbürgermeister
06.01.2021
Die Sternsinger kommen!
Aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen werden die Sternsinger bis zum 9. Januar 2021 unangekündigt Segenspakete in die Briefkästen aller Haushalte verteilen. Die Aktion soll kontaktlos erfolgen!
Es besteht die Möglichkeit einer Spende für die Sternsingeraktion:
Entweder Abgabe in den Gottesdiensten an der Segensstation unserer Pfarrkirche am 9. Januar 2021 sowie am 24. Januar 2021 oder per Überweisung (in den Segenspaketen befinden sich Spendentüten sowie Angaben zur Kontoverbindung).
Vielen Dank!
OLBERMANN,Ortsbürgermeister
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