Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Ortsgemeinderates Lahr vom 29. November 2024
im Gemeindehaus Lahr
Beginn: 18:00 Uhr
Ende: 19:20 UhrDer Ortsgemeinderat hat 7 Mitglieder.
Anwesend waren unter dem Vorsitz von
OrtsbürgermeisterJürgen Olbermann
die Ratsmitglieder
Alfred FriedrichStefan WeinsTanja ScheurenFrank ScheidHolger MichelsEntschuldigt: Lukas WojciechowskiWeitere Anwesende:Alexander Schöneberg (Revierleiter) zu TOP 2
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte alle Anwesenden. Er stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Ortsgemeinderat beschlussfähig ist.
Der Vorsitzende stellte einen Antrag auf Aufnahme eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes: Annahme Zuwendung der Angliederungsgenossenschaft Lahr.
Der Rat stimmte dem Antrag einstimmig zu.
Weitere Anträge gab es nicht.1. Niederschrift über die 2. Sitzung des Ortsgemeinderates Lahr vom 30.August 2024 - öffentlicher Teil
2. Beratung und Beschlussfassung über den Hauungs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 2025
Der Hauungs- und Kulturplan für das Jahr 2025 lag allen Ratsmitgliedern in digitaler Form vor und wurde vom Revierleiter Alexander Schöneberg vorgestellt und erläutert.
Dieser schließt mit einem zu erwartenden Guthaben von 6.592,00 € ab. Nach eingehender Diskussion stimmte der Rat dem Hauungs- und Kulturplan für das Jahr 2025 zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik - Beratung über das weitere Vorgehen
Der Vorsitzende teilte den Ratsmitgliedern mit, dass im Rahmen der Wartungsarbeiten durch Westnetz 6 weitere Straßenleuchten in LED-Technik umgerüstet wurden.
4. April 2025 Sitzung Angliederungsgenossenschaft
11. April 2025 Seniorentag
18.-20. Juli 2025 Kirmes
27. September 2025 Kinder und Jugendtag
7. November 2025 Sankt Martin
Der Gemeinderat beschloss, bei den nächsten Wartungsarbeiten weitere Straßen-leuchten auf LED-Technik umzurüsten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4. Hebesatzung Realsteuern 2025: Beratung und Beschlussfassung
Sachlage
Mit der Grundsteuerreform sind insbesondere die Hebesätze für die Grundsteuern A und B ab dem Kalenderjahr 2025 durch eine Hebesatzung festzulegen. Die Grundsteuer wird für das jeweilige Kalenderjahr festgesetzt.
Grundsätzlich gilt: Ist der Hebesatz für mehr als ein Kalenderjahr festgesetzt, kann auch die jährlich zu erhebende Grundsteuer für die einzelnen Kalenderjahre dieses Zeitraums festgesetzt werden. Der Hebesatz ist für ein oder mehrere Kalenderjahre, höchstens jedoch für den Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge festzusetzen.
Mit Ablauf des 31.12.2024 endet der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum und zum 01.01.2025 beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum, weshalb die Fortgeltung über den 01.01.2025 hinaus – erstmals seit dem 01.01.1964 – nicht gegeben ist.
Auf der Grundlage des § 36 GrStG findet auf den 01.01.2025 eine Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge statt (Hauptveranlagung 2025). Die in der Hauptveranlagung 2025 festgesetzten Steuermessbeträge gelten abweichend von § 16 Abs. 2 GrStG vorbehaltlich der §§ 17 bis 20 GrStG mit Wirkung von dem am 01.01.2025 beginnenden Kalenderjahr. Der Beginn dieses Kalenderjahres ist der Hauptver-anlagungszeitpunkt.
Sofern die Haushaltssatzung nicht vor dem 01.01.2025 veröffentlicht wird (was in der Regel der Fall ist), wird seitens des Gemeinde- und Städtebundes aus Gründen der Rechtssicherheit empfohlen, die Realsteuerhebesätze für das Kalenderjahr 2025 durch gesonderte Hebesatzung festzusetzen und zu veröffentlichen.
Die Hebesatzung lag allen Ratsmitgliedern in digitaler Form vor.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde beschließt die Hebesatzung in der vorgelegten Form für die Realsteuern ab dem Jahr 2025.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5. Termine 2025
Die Termine für das Jahr 2025 wurden wie folgt festgelegt:
23. Februar 2025 Bundestagswahl
22. März 2025 Gemeindetag4. April 2025 Sitzung Angliederungsgenossenschaft
11. April 2025 Seniorentag
18.-20. Juli 2025 Kirmes
27. September 2025 Kinder und Jugendtag
7. November 2025 Sankt Martin
6. Bildung Wahlvorstand für die Bundestagswahl
Der Wahlvorstand zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wurde wie folgt gebildet:
Wahlvorsteher: Jürgen Olbermann
Stellv. Wahlvorsteherin: Tanja ScheurenSchriftführer, 1. Beisitzer: Alfred Friedrich
Stellv. Schriftführer, 2.Beisitzer Holger Michels
3. Beisitzer Stefan Weins
4. Beisitzer Frank Scheid
5. Beisitzer Lukas Wojciechowski7. Annahme einer Zuwendung von der Angliederungsgenossenschaft Lahr zur Sanierung von Wirtschaftswegen nach § 94 Abs. 3 GemO
Der Vorsitzende teilte mit, dass die Angliederungsgenossenschaft in ihren Sitzungen vom 28. April 2023 und vom 29. Mai 2024 beschlossen hat, der Ortsgemeinde Lahr einen Gesamtbetrag von 5.000 € für die Sanierung von Feldwegen zur Verfügung zu stellen.
Der Ortsgemeinderat ist mit der Annahme der Zuwendung einverstanden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
8. Mitteilungen und Anfragen
Es gab keine weiteren Mitteilungen und Anfragen
Jürgen Olbermann Jürgen Olbermann
Ortsbürgermeister Schriftführer