16.12.2020
Weihnachtsgruß
Liebe Lahrer,
das nun zu Ende gehende Jahr 2020 hat uns allen sehr viel abverlangt. Die Corona-Pandemie hat die ganze Welt auf den Kopf gestellt. Leider mussten dadurch unsere gewohnten Veranstaltungen ausfallen. Auch im kommenden Jahr 2021 wird Corona weiterhin für Einschränkungen sorgen. Ich wünsche euch allen Kraft und vor allem Gesundheit für die noch vor uns liegende Zeit und hoffe, dass wir im kommenden Jahr wieder etwas zur Normalität zurückkehren können.
Weiterhin möchte ich mich bei Allen bedanken, die sich auch in diesem Jahr wieder in vielfältiger Weise für unser Dorf engagiert haben. Ein besonderer Dank geht an unsere/n Gemeindearbeiter/innen sowie alle ehrenamtlich Tätigen, die verlässliche Dienste geleistet haben.
Vielen Dank dafür!
Ich wünsche Euch, auch im Namen des Gemeinderates, ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch und alles Gute im neuen Jahr 2021, ganz besonders Gesundheit!
OLBERMANN,Ortsbürgermeister
19.11.2020
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Lahr vom 30.10.2020
I.
Der Ortsgemeinderat Lahr hat in seiner Sitzung am 30.10.2020 aufgrund der §§24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Satzung beschlossen, die hier mit bekannt gemacht wird:
§ 1
1. § 1 Abs.1 erhält folgende Fassung:
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kastellaun und ihrer Ortsgemeinden.
Satz 2 wird gestrichen.
2. § 8 wird neu hinzugefügt und erhält folgende Fassung:
§ 8 - Zuständigkeit des Ortsbürgermeisters
Im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung kann der Ortsbürgermeister über
• Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 1.000,00€ im Einzelfall, entscheiden.
§ 2
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 31.07.2020 in Kraft.
II.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Lahr, den 30.10.2020
Ortsgemeinde Lahr
OLBERMANN,Ortsbürgermeister
Brennholzbedarf
Wer Bedarf an Brennholz hat, meldet sich bitte bis zum 27. November 2020 unter Angabe der gewünschten Menge bei mir. Entweder telefonisch ab 18.00 Uhr unter 02672/9569934 oder per Mail an lahrhunsrueck@web.de.
OLBERMANN,Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ der Ortsgemeinde Lahr
In der öffentlichen Sitzung am 19.11.2019 hat der Ortsgemeinderat Lahr aufgrund des § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ beschlossen.
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Grundstücke in der Gemarkung Lahr:
30/1, 29/1 teilweise.
Übersichtskarte (ohne Maßstab):
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs.1 BauGB)
Gemäß § 3 Abs.1 BauGB sind die Bürgerinnen undBürger (Öffentlichkeit) möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Zu diesem Zweck liegt der Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ (Planzeichnung mit Zeichenerklärung und Vorhabenbeschreibung) in der Zeit
vom 30.11.2020
bis einschl. 08.01.2021
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun, Rathaus, Zimmer32, Kirchstr.1, 56288 Kastellaun während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Zeit hat jeder Gelegenheit, sich über die Planungsabsichten der Ortsgemeinde Lahr zu informieren. Gleichzeitig besteht für jede interessierte Person die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Die o.g. Unterlagen können auch im Internet unter https://www.kastellaun.de/rathaus/verwaltung/bauleitplanung/
aufgerufen werden.
Lahr, den 11.11.2020
OLBERMANN,Ortsbürgermeister
04.11.2020
Absage Martinszug 2020
Aufgrund der neuen Corona Bestimmungen muss der diesjährige Martinszug leider abgesagt werden und es wird kein Martinsfeuer geben. Dennoch sollen die Kinder nicht auf ihre Brezeln verzichten. Allen Kindern, die am 11. November 2020 ab 18.00 Uhr ihre leuchtenden Laternen vor die Haustür stellen, bringen wir gerne eine Brezel vorbei.
OLBERMANN,Ortsbürgermeister
22.10.2020
21.10.2020
11. Sitzung (KW 2019-2024) des Ortsgemeinderates Lahr am 30.10.2020
Am Freitag, dem 30.10.2020, um 19:00 Uhr, findet die 11. Sitzung (KW 2019-2024) des Ortsgemeinderates Lahr statt.
Sitzungsort: Gemeindehaus Lahr, Hauptstraße 69, 56288 Lahr
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung:
1. Niederschrift über die 10. Sitzung (KW 2019-2024) des Ortsgemeinderates Lahr vom 14.09.2020 - öffentlicher Teil
2. Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“
2.1 Beschlussfassung über die Planungskonzeption
2.2 Vorläufige Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB) und Prüfung der Abschichtungsmöglichkeiten (§ 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB)
2.3 Beschlussfassung über die frühzeitige Unterrichtung und Beteiligung der benachbarten Gemeinden, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.§ 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gem.§ 3 Abs .1 BauGB
3. Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Lahr
4. Anschaffung eines Defibrillators - Auftragsvergabe
5. Nahwärme für Lahr - Beratungüber das weitere Vorgehen
6. Mitteilungen und Anfragen
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Niederschrift über die 10. Sitzung (KW 2019-2024) des Ortsgemeinderates Lahr vom 14.09.2020 - nicht öffentlicher Teil
2. Freiflächen-Photovoltaikanlage in Flur 3, Nr. 29/1 und 30/1
- Beratung und Beschlussfassung über die geänderten Verträge
3. Mitteilungen und Anfragen
OLBERMANN, Ortsbürgermeister
Martinszug 2020
Der dies jährige Martinszug findet unter Einhaltung der Abstandsregeln am Freitag,
13. November 2020, um 18.00 Uhr statt.
Treffpunkt: Oranna Kapelle
Zum Holz sammeln treffen wir uns am Samstag, 31. Oktober 2020, um 14.00 Uhr ebenfalls an der Kapelle.
Sollte an diesem Tag schlechtes Wetter sein, weichen wir auf Samstag, 7. November 2020, um 14.00 Uhr aus.
Es besteht auch die Möglichkeit,an diesen beiden Samstagen unbehandeltes Holz ans Martinsfeuer zu bringen.
OLBERMANN, Ortsbürgermeister
07.10.2020
Die Initiative „Besser leben in unseren Gemeinden“ präsentiert:
Hilarions Reisen -Teil 3
Georgien und Aserbeidschan (1996)
Eine zweiwöchige Bildungsreise durch den Kaukasuss per Lada-Jeep mit Fahrer und Dolmetscherin. Kreuz und querdurch ein vortouristisches Land. Uralte Kirchen, atemberaubende Landschaften und postsowjetische Tristesse. Enger Kontakt zu den Einheimischen.
Aufgrund der Corona Situation ist die Höchstzahl der Teilnehmer auf 10 Personen beschränkt. Daher bitten wir um Voranmeldung bei Tanja Scheuren unter Tel.: 02672/8755.
Bitte denkt an euren Mund- und Nasenschutz!
Termin: Mittwoch, 21. Oktober 2020, um 19.30 Uhr im Gemeindehaus Lahr. Eintritt frei.
OLBERMANN, Ortsbürgermeister
06.10.2020
30.09.2020
18.09.2020
Nahwärme
Am 12.09.2020 fand im Gemeindehaus in Lahr eine Bürgerversammlung zum Thema Nahwärme statt.
Die Broschüre „Dorfwärme im Kreis Cochem-Zell“ schildert sehr anschaulich und praxisnah die Vorteile einer Nahwärmeversorgung für ein Dorf, sowie die notwendigen Schritte hierfür.
Außerdem sind Kostenvergleiche zwischen konventionellen Heizsystemen wie Heizöl oder Nachtspeicherheizungen und Nahwärmeversorgung enthalten.
In die Broschüre des Landkreises Cochem-Zell sind die Praxiserfahrungen aus den bestehenden Nahwärmeverbünden im Rhein-Hunsrück-Kreis, insbesondere in Neuerkirch-Külz sowie Ellern, eingeflossen.
In einer weiteren lesenwerten Broschüre „Mehr Klimaschutz durch Teilhabe – Erfolgsbeispiele von Bürgerenergiegenossenschaften in RLP“ ist auf Seite 20 das Praxisbeispiel des Nahwärmenetzes in Kappel enthalten sowie auf Seite 16 das Bürgerwindrad der SOLIX Energie eG in Lahr.
Es ist geplant, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, in der geprüft wird, welches System für unseren Ort umsetzbar wäre. Da dies jedoch mit sehr hohen Kosten für die Gemeinde verbunden ist, möchten wir vorab nochmals bei allen Bürgern das Interesse zum Thema erfragen. Dazu erhält jeder Haushalt in Kürze einen Zettel mit der Bitte um Rückmeldung.
10.09.2020
10. Sitzung (KW 2019-2024) des Ortsgemeinderates Lahr am 14.09.2020
Am Montag, dem 14.09.2020, um 19:00 Uhr, findet die 10. Sitzung (KW 2019-2024) des Ortsgemeinderates Lahr statt.
Sitzungsort: Gemeindehaus Lahr, Hauptstraße 69, 56288 Lahr
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung:
1. Niederschrift über die 9. Sitzung (KW2019- 2024) des Ortsgemeinderates Lahr vom 21.07.2020 - öffentlicher Teil
2. Vorstellung der Freiflächen-Photovoltaikanlage in Flur 3, Nr.29/1 und 30/1 durch die Firma Abo-Wind
3. Neubau Gemeindehaus am Risterweg
3.1 Vorstellung des Planungsentwurfs durch das Architekturbüro Jens Ternes, Koblenz
3.2 Beratung und Beschlussfassung über den Planungsentwurf und die Zuschussbeantragung
4. Mitteilungen und Anfragen
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Niederschrift über die 9. Sitzung (KW2019- 2024) des Ortsgemeinderates Lahr vom 21.07.2020 - nicht öffentlicherTeil
2. Freiflächen-Photovoltaikanlagein Flur 3, Nr. 29/1 und 30/1 -Beratung und Beschlussfassung über die abzuschließenden Verträge
3. Grundstücksangelegenheit
4. Mitteilungen und Anfragen
OLBERMANN, Ortsbürgermeister
Angliederungsgenossenschaft Lahr
Hier mit geben wir bekannt, dass die Niederschrift über die Versammlung der Angliederungsgenossenschaft Lahr vom 14. August 2020 gemäß §5 Abs.5 der Satzung der Angliederungsgenossenschaft Lahr vom 12.09. bis 25.09.2020 beim Jagdvorsteher, Herrn Jürgen Olbermann, Hochstraße 9, 56288 Lahr, zur Einsichtnahme für die Genossenschaftsmitglieder ausliegt. Es wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02672/9569934 gebeten.
28.08.2020
26.08.2020
Es ist soweit, Erntezeit !!!🌳🍎🍐
Die Obstbäume im Park und am Bleichbohr hängen voll und sind z.T. schon erntereif. Das Obst kann gerne in haushaltsüblichen Mengen gepflückt werden.Viel Spaß dabei und guten Appetit 😃
30.07.2020
Einladung zur Sitzung der Angliederungsgenossenschaft
Zu einer Versammlung der Angliederungsgenossenschaft Lahr lade ich recht herzlich alle Angliederungsgenossinnen/genossen am Freitag, dem 14. August 2020, um 19.00 Uhr ins Gemeindehaus Lahr ein.
Über eine zahlreiche Teilnahme würde ich mich freuen.
Tagesordnung:
1. Neuwahl eines/r Jagdvorstehers/in
2. Verwendung des Reinerlöses
3. Mitteilungen zum bestehenden Jagdpachtvertrag
OLBERMANN, Ortsbürgermeister
23.07.2020
Lahr im TV
Ein Team des SWR hat einen Bericht mit dem Titel "Die Hauptstraße in Lahr" erstellt, der am 22.7.2020 gesendet wurde.
20.07.2020
Lahr im TV
Wie manche vielleicht schon mitgekriegt haben, hatten wir in Lahr ein Team vom SWR zu Besuch. Sie möchten gerne einen Bericht über die Hauptstr. machen.
Das Ergebnis soll schon am Mittwoch, 22.7.2020 um kurz nach 19 bei „Hierzuland“ gesendet werden. Schaut es euch mal an...wir sind sehr gespannt, was gezeigt wird.
Das Ergebnis soll schon am Mittwoch, 22.7.2020 um kurz nach 19 bei „Hierzuland“ gesendet werden. Schaut es euch mal an...wir sind sehr gespannt, was gezeigt wird.
Anke Juber
15.07.2020
9. Sitzung (KW 2019-2024) des Ortsgemeinderates Lahr am 21.07.2020
Am Dienstag, dem 21.07.2020, um 19:00 Uhr, findet die 9. Sitzung (KW 2019-2024) des Ortsgemeinderates Lahr statt.
Sitzungsort: Gemeindehaus Lahr, Hauptstraße 69, 56288 Lahr
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung:
1. Niederschrift über die 8. Sitzung (KW2019- 2024) des Ortsgemeinderates Lahr vom 24.06.2020 - öffentlicher Teil
2. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit Stellenplan für die Haushaltsjahre 2020/2021
3. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Hundesteuersatzung
4. Mitteilungen und Anfragen
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Niederschrift über die 8. Sitzung (KW2019- 2024) des Ortsgemeinderates Lahr vom 24.06.2020 - nichtöffentlicher Teil
2. Forstangelegenheit
3. Mitteilungen und Anfragen
OLBERMANN,Ortsbürgermeister
Urlaub Ortsbürgermeister
Vom 22.07.2020 bis zum 02.08.2020 bin ich in Urlaub. Die Vertretung übernimmt die Erste Beigeordnete Anke Juber.
OLBERMANN, Ortsbürgermeister
02.07.2020
Absage Kirmes 2020
Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Beschränkungen kann die Kirmes in diesem Jahr leider nicht stattfinden.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Lahr für die Haushaltsjahre 2020 und 2021(Doppelhaushalt)
Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und zur Einreichung von Vorschlägen gemäß § 97 Abs.1 Gemeindeordnung (GemO)
Der Entwurf der Haushaltssatzungund des Haushaltsplans 2020/2021 wurde dem Gemeinderat Lahr am 02.07.2020 zugeleitet. Bis zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans durch den Gemeinderat, haben die Einwohner von Lahr die Möglichkeit das Zahlenwerk einzusehen.
Die Einsichtnahme kann ab dem 03.07.2020 im Rathaus Kastellaun vorgenommen werden. Wegen der gebotenen Hygiene- und Abstandsregeln ist die Einsichtnahme nur mit Terminvereinbarung möglich. Termine zur Einsichtnahme können telefonisch unter 06762/40343 oder per Email an a.jungbluth@kastellaun.de vereinbart werden.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes können innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun, Kirchstraße 1, 56288 Kastellaun oder per Email an a.jungbluth@kastellaun.de eingereicht werden.
OLBERMANN,Ortsbürgermeister