Die Ortsgemeinde Lahr im Hunsrück stellt sich vor...



  

Liebe Jugendliche

Wir alle sind froh, dass vor einigen Jahren für euch ein gemeindeeigener Jugendraum geschaffen wurde. Diesen gilt es auch zu erhalten. Es ist ein Ort, wo Jugendliche miteinander kommunizieren, diskutieren, fernsehen, musik hören oder auch Gesellschaftsspiele spielen können und sollten. Feiern gehört natürlich auch dazu. Neben all diesen Rechten gibt es für Jugendliche auch Pflichten.

Aus gegebenen Anlässen möchte ich alle Nutzer des Jugendraumes auf die erlassene Hausordnung aus dem Jahre 2003 hinweisen. Für alle gut sichtbar hängt sie wieder im Jugendraum aus. Mit Rücksicht auf die Anlieger und in eurem eigenen Interesse bitte ich darum, sich an die dort angegebenen Vorgaben, insbesondere die nachfolgenden Öffnungszeiten zu halten, sie gelten für alle:

Mo., Di., Do. 16.00 Uhr – 22.00 Uhr

Mi.. 20.00 Uhr – 22.00 Uhr

Fr. , Sa. 15.00 Uhr – 24.00 Uhr

So. 14.00 Uhr – 22.00 Uhr

Befristet bis zum 15.05.2008 bleibt der Jugendraum (außer in den Osterferien) Dienstags bis Donnerstags geschlossen.

Ferner bitte ich darum, den Jugendraum und den Vorplatz an den Zeiten nicht zu nutzen, an denen auf dem Backes Sitzungen abgehalten werden oder in unserer Oranna-Kapelle die Hl. Messe oder eine Andacht gefeiert wird. Es kann natürlich nicht sein, dass nach Schließung des Jugendraumes die Veranstaltung ins Freie verlegt wird. Daher gelten diese Öffnungszeiten in den Nachtstunden auch für alle gemeindeeigenen Grundstücke und Flächen, wie z.B. den ganzen Platz um die Oranna-Kapelle einschließlich Kriegerdenkmal, die Wartehalle und die ganze Fläche vor dem Gemeindeschuppen. Selbstverständlich ist, dass der Lärmpegel Zimmerlautstärke nicht überschreitet.

In Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache (Sommerferien, Festtage etc.) sind Änderungen möglich. Ich hoffe, liebe Jugendliche, ihr wisst die Chance zu nutzen und ich denke, dass die vereinbarten Regellungen auch im Interesse der Eltern sind. Vielen Dank für das Verständnis.

Hans-Peter Färber
Ortsbürgermeister


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